Ort: Buckenberg Stadion
Datum: 17.07.2020
Zeit: 18.00 Uhr
Liebe Mitglieder,
durch eine Anmerkung des Amtsgerichtes Mannheim/ Registergericht müssen folgende Änderungen in unserer Satzung noch vorgenommen werden, damit eine rechtssichere Eintragung beim Registergericht vorgenommen werden kann. Diese Änderungen können nur von der Hauptversammlung beschlossen werden. Gleichzeitig wurde uns nahegelegt §9/7 in unsere Satzung aufzunehmen, damit zukünftig die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung in solch einem Fall vermieden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorstände

Wolfgang Aab Birgül Sapancilar
Nachfolgende Satzungsänderungen stehen zur Wahl:
Kapitel: §8/3
Bisherige Fassung: (…) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich bei den Vorständen beantragt hat (…)
Antrag: (…) ein Viertel der Mitglieder schriftlich bei den oder einem der Vorstände beantragt hat (…)
Kapitel: §9/7
Bisherige Fassung: —–
Antrag: „Die Vorstände werden zu Anpassungen des Satzungsentwurfs ermächtigt, soweit diese zur Eintragung des Satzungsentwurfs in das Vereinsregister nach Vorgaben des Registergerichts notwendig sind, sowie für den Fall, dass diese nach den Vorgaben der zuständigen Finanzverwaltung zum Erhalt des Status als steuerbegünstigt notwendig sind. Die Änderungskompetenz des Vorstands umfasst redaktionelle Änderungen sowie materielle Änderungen, soweit diese den Charakter der jeweiligen Satzungsregelung nicht wesentlich verändert.“